KI-Müll im Rechtssektor

Wenn Effizienz zur Belastung wird

Das neue Jahr beginnt mit einem Problem, das sich in der Legal-AI-Szene schon seit einiger Zeit zusammengebraut hat: der Flut an KI-generierten Inhalten, die Juristinnen und Juristen überschwemmen. 

LinkedIn ist voll von frustrierten Aufschreien. So berichtete etwa ein deutscher Rechtsanwalt im Dezember 2025 über einen Sorgerechtsstreit, bei dem eine nicht anwaltlich vertretene Partei ein LLM nutzte, um ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten zu „zerlegen“. Das Ergebnis war ein 38-seitiger Schriftsatz voller Zitate und Rechtsprechung.[1] Die Folge? Richterinnen und Richter sowie die Gegenseite müssen nun alles lesen, prüfen und beantworten. Und dies, so warnte er, werde an den Amtsgerichten, an denen kein Anwaltszwang herrscht, noch zunehmen. Das Problem verschärfte sich am 1. Jänner 2026, als Deutschland die Grenze für den Anwaltszwang von 5.000 € auf 10.000 € anhob – eine Änderung, vor der die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) bereits 2025 gewarnt hatten, da sie die Gerichte mit qualitativ minderwertigeren Eingaben belasten könnte.[2] 

Und diese Last lässt sich nicht durch oberflächliches Lesen oder einfaches Weiterleiten des Schriftsatzes an die Gegenseite abwenden: Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits 2022 in Erinnerung gerufen hat, müssen Gerichte umfangreiche Schriftsätze „unabhängig von der Arbeitsbelastung“ lesen, um das Grundrecht der Parteien auf rechtliches Gehör zu wahren.[3] Was aber passiert, wenn sich diese Eingaben exponentiell vervielfachen, in wenigen Minuten von ChatGPT generiert werden und Inhalte enthalten, welche die einreichende Partei selbst nicht einmal ansatzweise versteht? 

Willkommen im Zeitalter des „AI Slop“ (KI-Mülls) im Rechtssektor. 



Was ist AI Slop? 

Der Begriff „AI Slop“ traf den Zeitgeist des Jahres 2025 so treffend, dass sowohl Merriam-Webster als auch das Macquarie Dictionary ihn zum Wort des Jahres kürten.[4] Die Erwähnungen des Begriffs haben sich laut dem Online-Medienbeobachter Meltwater von 2024 auf 2025 verneunfacht, wobei die negative Stimmung bis Oktober bei 54 Prozent lag.[5] Der Grund? Laut der SEO-Agentur Graphite machen KI-generierte Inhalte mittlerweile mehr als die Hälfte aller englischsprachigen Inhalte im Web aus.[6]  

Doch was genau gilt als „Slop“? Im deutschen Geschäftskontext hat sich der Begriff zu „AI Workslop“ (KI-Arbeitsmüll) weiterentwickelt: KI-generierte Inhalte, die so substanzlos sind, dass sie zusätzliche Arbeit verursachen, anstatt Zeit zu sparen. Das Handelsblatt brachte den Frust auf den Punkt: Mitarbeiter „verschwenden Stunden mit KI-Schrott“, dessen Korrektur mehr Aufwand erfordert, als es gedauert hätte, ihn von Grund auf ordentlich selbst zu erstellen.[7] 

Der Rechtssektor ist zu einem besonders heftig umkämpften Schauplatz dieses Phänomens geworden. Wissenschaftliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare berichten, dass sie bis zu 15 Prozent ihrer Arbeitszeit damit verschwenden, auf Anfragen nach nicht existierenden Quellen zu antworten, die ChatGPT oder Google Gemini halluziniert haben.[8] Schlimmer noch: Gefälschte Zitate werden durch wissenschaftliche Arbeiten geschleust, die wiederum andere Arbeiten zitieren, welche KI-Halluzinationen enthalten. Dadurch entsteht ein sich selbst verstärkender Kreislauf, der juristische Datenbanken und die Wissenschaft kontaminiert.[8]   



AI Slop erreicht die Gerichtssäle 

Im Jahr 2025 begannen deutsche Gerichte, das Problem in veröffentlichten Entscheidungen zu dokumentieren. Das Muster war stets dasselbe: Anwältinnen und Anwälte reichten professionell formatierte Schriftsätze ein, die Zitate enthielten, die es gar nicht gab. 

Amtsgericht Köln (2. Juli 2025): Ein Familienrichter stellte fest, dass der Schriftsatz eines Anwalts Zitate aus der Fachliteratur und Verweise auf Rechtsprechung enthielt, die „offensichtlich von einer künstlichen Intelligenz generiert und frei erfunden“ waren. Das Gericht stellte fest, dass weder die zitierten Bücher noch die Gerichtsentscheidungen existierten. Der Richter erteilte eine öffentliche Rüge und erklärte, dass solche Eingaben „die Rechtsfindung erschweren, den ahnungslosen Leser irreführen und dem Ansehen des Rechtsstaates und insbesondere der Anwaltschaft schweren Schaden zufügen“.[9] 

Oberlandesgericht Celle (29. April 2025): Beide Parteien reichten in einem Berufungsverfahren Schriftsätze mit erfundenen Zitaten zu nicht existierenden OLG-Entscheidungen ein. Dieser Fall, der in puncto Pflichtverletzung kaum zu überbieten sein dürfte, zeigte zumindest, dass die Gegenseiten bei KI-generierter juristischer Recherche ohne Überprüfung durchaus eine gemeinsame Basis finden können.[10] 

Im Anwaltsblatt wies der Legal-Technology-Experte Markus Hartung darauf hin, dass ähnliche Fälle in ganz Deutschland und international aufgetreten sind.[11] Das Ausmaß ist beachtlich: Weltweit sind mittlerweile mehr als 773 Fälle dokumentiert, bei denen KI-Halluzinationen in Gerichtsakten eine Rolle spielen, davon allein über 250 in den USA.[12] 

Wer jedoch glaubt, dass nur nicht anwaltlich vertretene Parteien und Anwälte diesen „Slop“ produzieren, ist viel zu optimistisch. Eleanor Tyler von Bloomberg Law dokumentierte Fälle, in denen Richterinnen und Richter selbst KI-generierte Erfindungen in ihre Entscheidungen einfließen ließen.[13] Wenn selbst die Justiz, die eigentlich die Qualität der Eingaben bewerten soll, Müll produziert, drohen die Qualitätskontrollmechanismen des Systems zu versagen. 



Die Abschreckungslücke: Warum Slop fortbesteht und wie man sich wehrt 

Wer über solche schockierenden Fälle entsetzt ist, möchte vermutlich wissen, welche Sanktionen gegen diese nachlässigen Anwälte und Richter verhängt wurden. Die Antwort für Deutschland? Kaum welche.[11] 

In den Vereinigten Staaten reichten die Sanktionen von Geldstrafen zwischen 2.000 und 15.000 Dollar – Beträge, die böswillige Akteure kaum abschrecken dürften, insbesondere bei Verfahren mit hohem Streitwert. Die bislang schwerwiegendste Konsequenz: Eine Bundesrichterin in Wyoming entzog einem Anwalt die Zulassung pro hac vice (das Recht, vor diesem Gericht aufzutreten, obwohl er in einem anderen Bundesstaat zugelassen ist) wegen „unethischen Verhaltens“, nachdem sie festgestellt hatte, dass acht von neun in den Schriftsätzen des Anwalts zitierten Fällen KI-Halluzinationen waren.[14] 

Großbritannien fährt eine härtere Linie. Im Juni 2025 warnte Dame Victoria Sharp, Präsidentin der King's Bench Division, dass Anwältinnen und Anwälte, die KI missbräuchlich einsetzen, mit Sanktionen rechnen müssen, die von einer öffentlichen Rüge über Ordnungsmittelverfahren bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung wegen Rechtsbeugung in besonders schweren Fällen reichen.[15] Als ein Anwalt 45 Urteilshistorien einreichte – von denen 18 nicht existierten –, betonte Dame Sharp, dass das Absehen von einem Verfahren wegen Missachtung des Gerichts „keinen Präzedenzfall darstellt“. 

Ohne ausreichend abschreckende Wirkung, warnt Eleanor Tyler von Bloomberg Law, wird das Überschwemmen der Gegenseite mit ungeprüftem KI-Slop zur Prozesstaktik: Man generiert in 30 Minuten gefälschte Schriftsätze, zwingt den Gegner, Stunden mit der Überprüfung jedes Zitats zu verbringen, und muss im Falle des Entdeckens nur mit minimalen Konsequenzen rechnen.[13] 

Was aber ist mit Sanktionen für nicht anwaltlich vertretene Parteien, die KI-Halluzinationen einreichen? Was ist mit Richterinnen und Richtern, die gefälschte Zitate in ihre eigenen Entscheidungen übernehmen? Die aktuellen Rahmenbedingungen ignorieren diese Szenarien weitgehend. Im Prozessrecht und in der Gerichtsorganisation bleibt noch viel zu tun, um dem Problem des KI-Mülls in vollem Umfang zu begegnen. 



Ihre eigene Verteidigungsstrategie beginnt jetzt 

In der Zwischenzeit haben deutsche Praktiker und Kommentatoren begonnen, praktische Leitfäden für den Umgang mit dieser neuen Realität zu entwickeln:[16][17] 

Alles systematisch überprüfen. Das fordert der Deutsche Anwaltverein, das verlangen Gerichte weltweit von der Anwaltschaft und das gebietet ganz klar das Berufsrecht. Und das ist vielleicht weniger zeitaufwendig, als Sie denken: 

Nutzen Sie spezialisierte Legal-AI-Tools. Spezialisierte Legal-AI-Lösungen, die auf umfassenden Gesetzes- und Literaturdatenbanken basieren, zeigen Zitate bereits beim Verfassen im Wortlaut an, anstatt plausibel klingende Fälschungen zu generieren. Das macht die Quellenprüfung einfach und effizient. Zudem ermöglichen sie es Ihnen, alle Zitate der Gegenseite innerhalb weniger Minuten zu überprüfen, was den Aufwand für das Aufdecken von Kunstfehlern bemerkenswert gering hält. Dieselbe Überprüfung gilt auch für Gerichtsentscheidungen, wenngleich deutsche Gerichte beim Einsatz von KI vorsichtiger agieren und sich hoffentlich nur mit professionellen Werkzeugen ausstatten werden. 

Innere Konsistenz prüfen. Neben halluzinierten Quellen sind unlogische Absätze und widersprüchliche Sachverhalte ein weiteres typisches Produkt KI-generierter Inhalte. Sie können agentenbasierte Prozesse spezialisierter Lösungen nutzen, um sowohl Ihre eigenen Argumente als auch die Ihres Gegners auf Inkonsistenzen zu prüfen. Wenn es jedoch um Logik und Kohärenz geht, ersetzt nichts das Gehirn einer gut ausgebildeten Juristin oder eines gut ausgebildeten Juristen. 

Um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem zu wahren, während das Prozessrecht und die Gerichtsverwaltung noch nachziehen, müssen die ethischen Standards, die die kontinentaleuropäische Rechtspraxis prägen, mit erhöhter Wachsamkeit verteidigt werden. Anwaltschaft, Gerichte, Universitäten, Fachverlage und Technologieentwickler müssen zusammenarbeiten. Ausbildung ist wichtig – nicht nur im Umgang mit den Werkzeugen, sondern auch bezüglich jener beruflichen Werte und der intellektuellen Disziplin, die Juristinnen und Juristen von Prompt-Engineers unterscheiden.  




Fußnoten 


  1. Dirk Trieglaff, „LLM-Flut am Amtsgericht“, LinkedIn, Dezember 2025.  

  2. Bundesrechtsanwaltskammer, Höhere Streitwertgrenzen für Amtsgerichte und für Rechtsmittel ab dem 1.1.2026 | Bundesrechtsanwaltskammer, 04.12.2025. 

  3. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 11.5.2022, 9 W 24/22, besprochen in „Befangenheit: Richter muss Anwaltsschriftsätze vollständig lesen | Recht | Haufe“, Haufe Recht, 10. August 2022. 

  4. Merriam-Webster’s 2025 Word of the Year is 'slop' | Euronews,  Euronews, 15. Dezember 2025, und ‘AI slop’: Macquarie Dictionary’s Word of the Year is a sad reflection of modern anxieties | Euronews, Euronews, 26. November 2025. 

  5. What the Rise of AI Slop Means for Marketers, Meltwater, 27. November 2025, zitiert nach 2025 was the year AI slop went mainstream. Is the internet ready to grow up now? | Euronews, Euronews, 28. Dezember 2025. 

  6. Jose Luis Paredes et al., More Articles Are Now Created by AI Than Humans, Graphite, zitiert nach 2025 was the year AI slop went mainstream. Is the internet ready to grow up now? | Euronews, Euronews, 28. Dezember 2025. 

  7. Milena Merten, Mitarbeiter verschwenden Stunden mit 'KI-Schrott, Handelsblatt, 9. Jänner 2026.  

  8. Miles Klee, „AI Chatbots Are Poisoning Research Archives With Fake Citations“, Rolling Stone, 17. Dezember 2025. 

  9. AG Köln, Beschluss vom 02.07.2025 – 312 F 130/25, besprochen in Blamage vor Gericht: Wenn die KI „halluziniert“ – und der Anwalt den Schriftsatz nicht prüft - Kanzlei Update, 17. Juli 2025 

  10. OLG Celle, Beschluss vom 29.04.2025 – 5 U 1/25, besprochen in „KI-generierte Schriftsätze, Fehlzitate und unsubstantiiertes Vorbringen“, Dr. jur. Jens Usebach LL.M., 3. September 2025. 

  11. Markus Hartung, „Halluzinationen in Schriftsätzen“, Anwaltsblatt, 2025. 

  12. AI Hallucination Cases Database“, Damien Charlotin, abgerufen im Jänner 2026. 

  13. Eleanor Tyler, „ANALYSIS: AI Slop Will Spread Until Courts Address Incentives“, Bloomberg Law, 29. Juli 2025. 

  14. Wadsworth v. Walmart Inc., 348 F.R.D. 489 (D. Wyo. 2025) 

  15. The King (on the application of Ayinde) v London Borough of Haringey and Al-Haroun v Qatar National Bank [2025] EWHC 1383 (Admin), Urteil verkündet am 6. Juni 2025. 

  16. Dr. jur. Jens Usebach, KI-generierte Schriftsätze, Fehlzitate und unsubstantiiertes Vorbringen, 3. September 2025. 

  17. SN 32/25: Einsatz von KI in der Anwaltschaft“, Deutscher Anwaltverein, 9. Juli 20

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